Kabel nach Bauproduktenverordnung Schutzziel der Bauproduktenverordnung (BauPVO). Die absolute Zahl der Brandtoten ist dank des wachsenden Bewusstseins... Für und wider PVC-Kabel. Kabel sind wegen der Kunststoffummantelung schon lange im Fokus des Brandschutzes. Aufgrund... Kabel und Leitungen als. Unter der Bauproduktenverordnung sind Kabel und Leitungen nur bezüglich ihres Brandverhaltens geregelt. Kabel, sofern sie für die Gebäudeinstallation vorgesehen sind, müssen auf ihr Verhalten beim Brand untersucht werden. Im Ergebnis der Brandprüfungen werden die Kabel und Leitungen in die einheitliche
Kabel und Leitungen unter der europäischen Bauproduktenverordnung. Am 1. Juli 2017 ist die Norm hEN 50575 für Kabel und Leitungen unter der Bauproduktenverordnung in Kraft getreten. Kabel werden nun nach ihrem Brandverhalten bewertet und nach neuen Kriterien mit CE-Kennzeichen und Leistungserklärung versehen 2. Klassifizierung von Kabeln als Bauprodukte Entsprechend der Definition der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofs gilt ein Kabel nur dann als Bauprodukt im Sinne der Bauprodukteverordnung, wenn es nicht ohne Bauarbeiten aus dem Gebäude entfernt werden kann. Dies ist insbesondere der Fall bei unter Putz oder in fest installierten Kabelkanälen verlegten Kabeln. Mittels Steckverbindungen (Konfektionen) oder einfachen Schraub oder Klemmverbindungen angeschlossene. Ab dem 1. Juli 2017 müssen Energiekabel, Steuer- und Kontrollkabel sowie Kommunikationskabel, die für eine dauerhafte Verlegung in Bauwerke vorgesehen sind, gemäß der harmonisierten europäischen Norm hEN 50575 produziert bzw. bewertet und mit einem CE-Kennzeichen gemäß der Bauproduktenverordnung EU 305/2011 versehen sein Kennzeichnungspflicht von Kabeln und Leitungen. Seit dem 1. Juli 2017 ist die EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) für Händler, Hersteller und Importeure zwingend zu beachten. Damit müssen Kabel und Leitungen, die Bauprodukte im Sinne der EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) darstellen, mit der CE Kennzeichnung und einer Leistungserklärung vom Hersteller versehen werde
Die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO, engl. CPR - Construction Products Regulation) soll Informationen zur Leistungsfähigkeit von in Bauwerken verbauten Produkten liefern. Durch die Verordnung soll sichergestellt werden, dass Gebäude so geplant und gebaut werden, dass von diesen eine geringstmögliche Gefahr ausgeht Nach der BauPVO müssen die Kabel in Bezug auf 5 Eigenschaften geprüft werden: Flammwidrigkeit, Wärmeentwicklung, Rauchentwicklung (Rauchdichte), Entwicklung von korrosiven Gasen und Abfallen brennender Tropfen. Empfehlungen zum Einsatz innerhalb von Gebäuden werden die Produkte der Klassen B2ca, Cca, Dca oder Eca Die Marktüberwachungsbehörden der Länder und das DIBt haben einen länderübergreifenden FAQ-Katalog zu einzelnen Vorschriften der Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) erstellt, in dem auch Auslegungen enthalten sind. Er gibt primär die Auffassung der deutschen Marktüberwachungsbehörden für den Bauproduktesektor wieder. Andere Auslegungshilfen, wie beispielsweise von der Europäischen Kommission, sind berücksichtigt Kabel & Leitungen und die Bauproduktenverordnung (BauPVO Zur Europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) EU 305/2011. Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ersetzt ab Juli 2017 die Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG). Sie schafft eine gemeinsame technische Fachsprache, die eine Festlegung harmonisierter Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten unterstützt sowie klare Regelungen für die CE-Kennzeichnung. Prüfnorm EN 50399. Produktnorm.
Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken des Hoch- und Tiefbaues installiert werden, fallen unter die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO -Verordnung (EU) Nr. 305/2011). Die Bauproduktenverordnung dient der Festlegung harmonisierter Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten sowie klarer Bedingungen für den Zugang zur CE-Kennzeichnung. Die wesentlichen Merkmale eines. Bauprodukteverordnung Kabel. • Die europäische Bauprodukteverordnung wurde am 1. Oktober 2014 in das nationale Gesetz (BauPG) und die nationale Verordnung (BauPV) überführt. • Kabel sind nun mit der BauPV bezüglich Brandverhalten und Funktionserhalt nach europäischen Normen zu bewerten und klassifizieren. Ursprung BAUPRODUKTENVERORDNUNG 3.5.2017: Faber Kabel beginnt mit der CPR-konformen Auszeichnung (Etikettierung) von Ware, zu der uns von Herstellern die notwendigen Informationen vorliegen
Hier können Sie die Leistungserklärung (DoP) von SAB Bröckskes gemäß der Europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) (EU) Nr. 305/2011 im Anwendungsbereich von EN 50575:2014 + A1:2016 für die folgenden Produkte downloaden Für welche Kabel gilt die Bauproduktenverordnung? Auf Kupfer- und Glasfaserverlegekabel müssen laut Gesetz CE-Kennzeichen angebracht sein. Die CE-Markierung muss nicht zwingend auf diesem erfolgen, aber dennoch in Form eines Stickers auf den Verpackungsmaterialien wie zum Beispiel der Kartonage und Kabeltrommel
EFB-Elektronik GmbH: Wir sorgen für Verbindung - EFB. Kabel nach der europäischen Bauproduktenverordnung BauPVO (Construction Products Regulation CPR) Seit 1. Juli 2017 müssen alle Kabel und Leitungen, welche dauerhaft in Bauwerken installiert werden, gemäß CPR/BauPVO gekennzeichnet werden Die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO) 305/2011 für Kabel und Leitungen. Die HELUKABEL GmbH hat ihre Produkte prüfen und zertifizieren lassen. Seit dem 1. Juli 2017 verfügen alle entsprechenden Produkte von HELUKABEL über eine CE-Kennzeichnung und eine Leistungserklärung gemäß der BauPVO
Diese fordert den Einbau von Kabeln mit verbesserten Brandeigenschaften und sorgt damit für höhere Brandsicherheit. Mit der seit Juli 2013 verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten geltenden Bauproduktenverordnung hat die EU die unterschiedlichen nationalen Regulierungen bezüglich der Brandeigenschaften von Bauprodukten vereinheitlicht. Die Vorschriften der CPR gehen mit einem. Die Bauproduktenverordnung (engl.: Construction Products Regulation) sorgt dafür, dass zuverlässige Informationen über Eigenschaften und Leistungen von in Bauwerken verbauten Produkten (z.B. in Böden, Decken, Wände, sowie auch Kabel und Leitungen) verfügbar sind EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates. vom 9. März 2011. zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates. Weiter zum Volltext. Weiterführende Informationen. Originaltext der Verordnung auf EUR-Le Bauproduktenverordnung Kabel. Umfangreiche Kommentierungen zu den rechtlichen Grundlagen der EU-Bauproduktenverordnung und zur Anwendung der europäischen Bauproduktnormen Die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO) 305/2011 legt für alle Mitgliedsstaaten der EU Die BauPVO erfasst seit dem 1. Juni 2016 auch Kabel und Leitungen, die in Bezug auf ihr. EU-Bauproduktenverordnung mit CE Kennzeichnung. Die Spezifikationen von Strom-, Steuer- und Kommunikationskabel, die dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden, fallen unter die EU-Verordnung 305/2011 (die sogenannte Bauproduktenverordnung). Ausgenommen davon sind Liftkabel, Kabel innerhalb von Maschinen und Kabel zur Verwendung in industriellen.
Die für alle EU-Mitgliedstaaten seit dem 1. Juli 2013 gültige Bauproduktenverordnung definiert Grundanforderungen an Bauprodukte, für die es harmonisierte, europäische Normen gibt, wie zum Beispiel das Verhalten der Bauprodukte im Brandfall. Auch Kabel, die fest im Gebäude installiert sind, fallen grundsätzlich unter diese Regelung. Allerdings gab es bisher keine entsprechende harmonisierte, europäische Produktnorm Die neue Verordnung behält viele Kernelemente der Bauproduktenrichtlinie bei. Neue Schwerpunkte sind eine gemeinsame technische Fachsprache, die eine Festlegung harmonisierter Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten unterstützt sowie klare Bedingungen für den Zugang zur CE-Kennzeichnung
Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerke installiert werden, fallen unter die europäische BauPVo. Sie werden ihrem Brandverhalten nach in einheitliche Brandklassen eingeordnet. Die Anforderungen sind in der harmonisierten Norm hEN 50575:2014 beschrieben. Eine Ausnahme bilden Geräteanschlussleitungen, die fest mit einem Verbraucher verbunden sind. Alle anderen Kabel und Leitungen. Die Bauproduktenverordnung 305/2011 der Europäischen Union ist bereits seit dem 01.07.2013 verbindlich. Sie hat die EU-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG abgelöst und hat einen wesentlich höheren Stellenwert, stellt mehr Anforderungen an die Hersteller und beinhaltet jetzt auch Anforderungen für alle dauerhaft installierten Kabel in einem Gebäude Ziel der Bauproduktenverordnung ist es, technische Handelshemmnisse für Bauprodukte zu eliminieren und somit sicherzustellen, dass Bauprodukte am Binnenmarkt frei vermarktet werden können. Während die CE-Kennzeichnung normalerweise be - deutet, dass ein Produkt die wesentlichen Anforde-rungen erfüllt, bedeutet sie bei Bauprodukten nur, dass das Produkt die erklärte Leistung erbringt.
Bauproduktenverordnung. 305/2011/EU (CPR) vom 9. März 2011 wurde die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom 21. Dezember 1988 ersetzt. Elektrische Kabel und Leitungen wurden mit dem Beschluss der Kommission vom 27. Oktober 2006 (2006/751/EG) als Bauprodukte spezifiziert. Die Bauproduktenverordnung trat am 1. Juli 2013 für alle Mitgliedsländer verbindlich in Kraft. EN 50575 bildet die Basis. Mit dieser Verordnung werden auf europäischer Ebene erstmals Kabel und Leitungen - und dazu gehören auch Datenkabel - als Bauprodukte brandschutztechnisch klassifiziert. Zuvor wurde das Brandverhalten von Kabeln und Leitungen fast ausschließlich nach DIN VDE beurteilt. Diese Prüfungen sind mit denen der BPV aber nicht vergleichbar Für Kabel und Leitungen, die unter die Bauproduktenverordnung fallen, muss ab dem 01.07.2017 eine Leistungserklärung (DoP = Declaration of Performance) bereitgestellt werden. Mit der Leistungserklärung wird die Konformität des Bauproduktes mit den angegebenen Brandeigenschaften deklariert Die neue EU-Bauproduktenverordnung betrifft den Bausektor, einer der Schlüsselindustrien der. Die Norm DIN EN 61034 legt das Verfahren zur Messung der Rauchdichte von brennenden Kabeln und Leitungen unter definierten Bedingungen fest. Die Rauchdichte von Kabeln und Leitungen wird in Mindestwerten für die Lichtdurchlässigkeit ausgedrückt. Im Anhang A der Norm lassen sich daraus Berechnungen zur Feuersicherheit entnehmen
Neben entsprechenden Normbezeichnungen für alle Kabel und Leitungen legen wir besonderen Wert auf die akribische Einhaltung der Bauproduktenverordnung: Wir halten die EU-Norm EN 50575 zur Brandklassifizierung und Prüfmethoden für Kabel zur Verlegung in Gebäuden vollumfänglich ein, stellen Leistungsverzeichnisse zur Verfügung und beachten die geltende Verpackungsverordnung Im Juli 2013 trat europaweit die Bauproduktenverordnung (BauPVO) in Kraft. Mit einer guten Absicht: Sie soll den Handel mit Bauprodukten erleichtern und einheitliche, klare Regeln für den Zugang zur CE-Kennzeichnung schaffen. Im Sinne der BauVPO dürfen Bauprodukte jetzt ausschließlich mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Dieses CE-Zeichen attestiert allerdings nur, dass ein Bauprodukt entsprechend einer harmonisierten Norm in der EU in Verkehr gebracht werden darf. Nicht geregelt. Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) wurde vom Europäischen Parlament und Europäischen Rat beschlossen und im April 2011 im Amtsblatt der EU bekannt gegeben. Seit Juli 2013 hat sie die zuvor geltende Bauproduktenrichtlinie (BPR) von 1988 vollständig abgelöst und gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU - also auch in Deutschland. Wie es in der Verordnung wörtlich heißt, dienen. Downloads CPR Kataloge Preislisten Bestellformulare Normen & Empfehlungen ABP FE180 E30-E90 DIN 4102-12 VKF Bescheinigungen News Aktionen
Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert werden, fallen ab 10. Juni 2016 unter die euro- päische Bauproduktenverordnung (BauPVo). Sie werden ihrem Brandverhalten nach in einheitliche europäi- sche Brandklassen eingeordnet EUROPÄISCHEN BAUPRODUKTENVERORDNUNG Standard EN 50575 - Kennzeichnungspflicht ab 01.07.2017! Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert werden, fallen ab 10. Juni 2016 unter die euro- päische Bauproduktenverordnung (BauPVo). Sie werden ihrem Brandverhalten nach in einheitliche europäi-sche Brandklassen eingeordnet. Die Anforderungen an Kabel und Leitungen sind in der. Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerke oder in Teile davon eingebaut werden, sind Bauprodukte im Sinne der EU-Bauprodukten-verordnung 305/2011/EU (EU-BauPVO). Die EU-BauPVO definiert den Begriff Bauprodukt und damit den Geltungsbereich der Verordnung sehr weit. Alle wesentlichen Regelungen der EU-BauPVO kommen je EU-Bauproduktenverordnung. Seit Juli 2013 gilt in der EU eine neue Verordnung, die harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten festlegt. Die Zielsetzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-BauPVO) ist dieselbe wie schon in der Richtlinie 89/106/EWG, die sie ersetzt: den freien Verkehr mit Bauprodukten auf dem Binnenmarkt und ihre uneingeschränkte Verwendung - ohne Kerben in Schutzniveaus - zu fördern
Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) ist für alle EU-Mitgliedsstaaten 2013 in Kraft getreten. Diese Verordnung definiert Bedingungen für die CE-Kennzeichnung. Außerdem müssen die Hersteller eine Leistungserklärung der Produktmerkmale bereitstellen. Das Brandverhalten von elektrischen Kabeln wird in Klassen eingeteilt Kabel und Leitungen, die unter die Bauproduktenverordnung (BauPVO; engl.: CPR) fallen und entsprechend mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, müssen auch über eine Leistungserklärung verfügen. Hier lässt sich ablesen, von welcher notifizierten Stelle das Kabel geprüft wurde und wer der Hersteller ist Bauproduktenverordnung für Kommunikations-/Datenkabel Die Bauprodukten-Verordnung legt einheitliche Regeln und Normen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten fest. Jedes Produkt, das dauerhaft in einem Bauwerk verlegt wird - ganz gleich ob Energie-, Steuer- und Kommunikationskabel - fällt unter diese Verordnung
Die entsprechende (erste) harmonisierte Norm für Kabel und Leitungen ist die DIN EN 50575 Starkstromkabel und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel - Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten [4]. Sie ist bereits seit 2016 in Kraft und enthält eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2017. Da die BauPVO damit nun Unter der Bauproduktenverordnung sind Kabel und Leitungen nur bezüglich ihres Brandverhaltens geregelt. Kabel, sofern sie für die Gebäudeinstallation vorgesehen sind, müssen auf ihr Verhalten beim Brand untersucht werden. Im Ergebnis der Brandprüfungen werden die Kabel und Leitungen in die einheitlichen europäischen Brandklassen eingeordnet. Je nach Anforderung bei den vorgegebenen Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerke installiert werden, fallen unter die europäische BauPVo. Sie werden ihrem Brandverhalten nach in einheitliche Brandklassen eingeordnet. Die Anforderungen sind in der harmonisierten Norm hEN 50575:2014 beschrieben. Eine Ausnahme bilden Geräteanschlussleitungen, die fest mit einem Verbraucher verbunden sind. Alle anderen Kabel und Leitungen müssen mit einer CE-Kennzeichnung gemäß BauPVo und einer Leistungserklärung versehen werden Kabel & Stecker I Merkmale und Stärken der Koaxialkabel I 7 ¡ Die Kabel entsprechen der Bauproduktenverordnung 305/2011; gültig seit 1. Juli 2017 (Brandschutz) ¡ Die Kabel haben Meter- und Mantelmarkierungen (Herstellerbezeichnung
Die neue EU-Bauproduktenverordnung betrifft den Bausektor, einer der Schlüsselindustrien der Europäischen Union. Hersteller, Importeur und Händler müssen sich auf diese Verordnung, die in wichtigen Punkten die alte Rechtslage verändert, einstellen. Um was geht es bei der EU-Bauproduktenverordnung, ab wann und in welchen Ländern gilt die Bauproduktenverordnung, muss die EU. Produkte gemäß der Europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) Products according to the European Construction Products Regulation (CPR) Die nachfolgenden Aufstellungen umfassen die zur Zertifizierung gemäß BauPVO geplanten / umgesetzten Produkte und geplanten / realisierten Klassifizierungen - Änderungen vorbehalten Bauproduktenverordnung EU Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten. Was sind Bauprodukte: Nach der europäischen Bauproduktenverordnung ist ein Bauprodukt jedes Produkt oder jeder Bausatz, das beziehungsweise der hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, und.
Bauproduktenverordnung und Kabel. Lange Leitung. Planer befinden sich in der Zwickmühle: Die neue Bauproduktenverordnung, nach der sie das Brandverhalten von Kabeln und Leitungen beurteilen könnten, ist seit Juli gültig. Doch die Hersteller können noch keine verbindlichen Aussagen über die Klassifizierung ihrer Kabel treffen Juli 2017 fallen Strom-, Steuer- und Kommunikationskabel in Bauwerken unter die EU-Norm 50575 der Bauproduktenverordnung (CPR). Damit legte die EU für Kabel und Leitungen erstmals einheitliche Regelungen für Brandklassen (darunter Cca und Bca) und Prüfmethoden fest. Denn auch deren Brandeigenschaften sind ein wichtiger Faktor für die Brandsicherheit. Um die neuen Bestimmungen regelkonform. Bislang fielen Kabel und Leitungen nicht unter die Bauproduktenverordnung. Mit der Einführung des neuen EU-BauPVO hat sich dies mit dem Stichtag 1. Juli 2017 geändert. Alle Kabel und Leitungen müssen ab diesem Stichtag durch den Hersteller entsprechend der Bauproduktenverordnung mit einem CE-Zertifikat gekennzeichnet sein
Die CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung wird für alle Kabel und Leitungen verpflichtend, die unter den neuen Standard fallen. Spätestens bis zum 1. Juli 2017 muss die Kennzeichnung auf.. Die Bauproduktenverordnung dient zur Festlegung harmonisierter Regeln und Normen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten. Jedes Produkt, ganz gleich ob Energie-, Steuer- und Kommunikationskabel, welches dauerhaft in einem Bauwerk verlegt wird, fällt unter diese Verordnung. Das Ziel der Bauproduktenverordnung ist es, einen europaweiten, einheitlichen Standard in Bauwerken zu schaffen, um. Informationen rund um die CE-Kennzeichnung. Alle CE-Richtlinien, Gesetze, Normenlisten + Kommentierungen. Aktuelle CE Newsletter. Alle Angebote kostenfrei
Leoni bietet deshalb ein Kabelsortiment an, das mit einem CE-Kennzeichen gemäß der Bauproduktenverordnung EU 305/2011 versehen ist. Neben der CE-Kennzeichnung müssen Hersteller ab dem 1. Juli nachweisen, dass die Kabel bei einem akkredierten und notifizierten Prüfinstitut geprüft und klassifiziert sind, und eine Leistungserklärung vorweisen. Wesentlicher Bestandteil der vom Gesetzgeber. CPR Bauproduktenverordnung 305/2011/EU Sehr geehrte Damen und Herren ! Am 1.7.2017 tritt die Bauproduktenverordnung 305/2011/EU (CPR) in Kraft. Da hier die unterschiedlichsten Aussagen und Meinungen vertreten werden, hier die Sicht aus einigen Lieferantenschreiben zusammengefasst: 1. Die BauPVO EN 50575 richtet sich in erster Linie an Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer in die EU. 2.
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Bereits mit der Leistungserklärung gemäß EU-Bauproduktenverordnung erklärt der Hersteller, dass sein Bauprodukt den einschlägigen EU-Vorschriften entspricht. Nach außen wird diese Leistungserklärung mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung verbindlich, die in der Anwendung der EU-Rechtssystematik bereits bekannt ist Mit den WISI MK-Koaxialkabeln steht Ihnen für jedes Projekt das passende Kabel zur Verfügung. Von Satelliten-Einzelanlagen mit wenigen Teilnehmern bis hin zu weitläufigen Kabelnetzen in Stadtgebieten, die ausgezeichneten Leistungsmerkmale erfüllen höchste Qualitätsansprüche. So bietet WISI neben hochwertigen 6,8 mm Koaxialkabeln auch eine halogenfreie Variante für die Installation in. Bauproduktenverordnung (BauPVO) Kabel und Leitungen, die in Gebäuden verlegt werden können, müssen nach BauPVO von den Herstellern hinsichtlich ihres Brandverhaltens ge-kennzeichnet werden. Von dieser Kennzeichnung ausgenommen sind Kabel und Leitungen für den Funktionserhalt. Je nach Brandeigenschaft wer- den Kabel und Leitungen nach DIN VDE V 0250-10 in 7 verschiedene europäische.